AGB
Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

Inhalt 

  1. Geltungsbereich 
  2. Preise und Zahlungsbedingungen
  3. Dienstleistungen
  4. Leistungsumfang
  5. Leistungserbringung
  6. Zustandekommen des Vertrages
  7. Widerrufsrecht für Endverbraucher (B2C)
  8. Vertragslaufzeit und Kündigung
  9. Termine und Fristen
  10. Kundenbeteiligungspflicht
  11. Urheberrechte/Nutzungsrechte
  12. Zurverfügungstellung von Arbeitsergebnissen
  13. Maßnahmen bei Leistungsmängel
  14. Zeiterfassung
  15. Verschwiegenheit und Geheimhaltung
  16. Datenschutz
  17. Haftung & Streitschlichtung
  18. Anwendbares Recht, Gerichtstand & Erfüllungsort

VERSION 4 vom 02.04.2026

 

1. Geltungsbereich

1.1. 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen Patricia Pamela Kwistek, Inhaberin von DIGITALER BÜROSERVICE & WERBEAGENTUR KWISTEK, (nachfolgend „DB-VA-RW"), 
Firmensitz: Wien (genaue Adresse siehe Impressum), und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“), die sowohl Unternehmer (B2B) als auch Endverbraucher (B2C) sein können.

1.2.
Endverbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die privat handelt.
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person oder juristische Person, sowie eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3.
DB-VA-RW arbeitet mit weltweiten Kunden: aus Österreich, aus anderen Ländern der Europäischen Union (zB. Deutschland), aus EWR-Ländern (zB. Liechtenstein) und aus Drittländern (zB. Schweiz) zusammen.

1.4.
Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

1.5.
Maßgebend für den Vertragsabschluss ist die zum Zeitpunkt gültige Version der AGB und diese gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen zu diesen AGB, müssen von DB-VA-RW ausdrücklich schriftlich zugestimmt werden. Änderungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben.

1.6.
Diese AGB gelten für einmalige, befristete oder unbefristete Zusammenarbeiten und regeln die Bedingungen für die Nutzung der Dienstleistungen von DB-VA-RW. Der Umfang der Dienstleistungen ergibt sich aus den jeweiligen individuellen Vereinbarungen zwischen DB-VA-RW und dem Kunden.

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1.
Der Kunde ist sich bewusst, dass die Nutzung der Dienstleistungen von DB-VA-RW kostenpflichtig sind.

2.2.
DB-VA-RW fällt in Österreich in die Kleinunternehmerregelung gem. § 6/1/27 UStG (Umsatzsteuergesetz), und innerhalb der EU unter Art. 282 ff MwSt-Richtlinie, also ist für die EU-weite Kleinunternehmerregelung registriert (ID: AT528998506-EX). Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Netto = Brutto.

2.3.
Der Kunde kann ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch in Anspruch nehmen. 
Das Gespräch erfolgt entweder telefonisch, via Video-Call oder persönlich.

2.4.
Die aktuellen Preise für sämtliche Leistungen des Büroservices sowie der Werbeagentur ergeben sich aus den jeweils veröffentlichten Preisübersichten auf der Website von DB-VA-RW (https://www.db-va-rw.at/buroservice/preise/ und https://www.db-va-rw.at/werbeagentur/preise-1/). Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung veröffentlichten Preise. Spesen und Auslagen werden, sofern sie im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallen, in nachgewiesener Höhe weiterverrechnet. Weitere Pauschalpreise sind nur nach individueller Vereinbarung möglich.

2.5.
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich auf Basis von Stundenverrechnung oder über angebotene Stunden- bzw. Leistungspakete. 

2.6.
LEISTUNGS- UND ABRECHNUNGSMODELLE:

Büroservice

Für Leistungen des Büroservices wird der Kauf eines Stundenpakets empfohlen. Stundenpakete sind ab dem Tag des Zahlungseingangs für einen Zeitraum von 2 Kalendermonaten gültig. Die Frist endet mit Ablauf des Tages, der im zweiten darauffolgenden Monat dem Tag des Zahlungseingangs entspricht. 

Nicht konsumierte Stunden verfallen nach Ablauf dieser Frist, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Wird das gebuchte Stundenkontingent überschritten, erfolgt eine Nachverrechnung zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen. Spesen und Auslagen werden extra verrechnet.

Werbeagentur

Leistungen der Werbeagentur werden grundsätzlich auf Basis der veröffentlichten Leistungspakete oder eines individuellen Angebots erbracht. Maßgeblich für Leistungsumfang und Preis ist das jeweils gebuchte Paket bzw. das schriftlich übermittelte Angebot. 

Im Paket nicht enthaltene Leistungen sowie darüberhinausgehende Änderungs- oder Erweiterungswünsche gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert nach Aufwand zum jeweils gültigen Werbeagentur-Stundensatz verrechnet. Sofern kein passendes Paket gewählt wird oder Leistungen außerhalb der Paketangebote beauftragt werden, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand.

2.7.
VORAUSZAHLUNGEN UND ANZAHLUNGEN:

Büroservice

Die angebotenen Stundenpakete beinhalten einen Preisvorteil gegenüber der Einzelstundenverrechnung. Dieser Vorteil ist nur durch vollständige Vorauszahlung und die damit verbundene Planungssicherheit möglich. 

Werbeagentur

Leistungen der Werbeagentur sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Bei Websiteprojekten ist eine Anzahlung von mindestens 50% des vereinbarten Gesamtpreises vor Projektbeginn zu leisten. Bei vorgegebenen Leistungspaketen sowie kleineren Design- und Kreativleistungen ist der Gesamtbetrag vor Leistungsbeginn fällig.

2.8.
Rechnungen sind sofort fällig, ohne Skontoabzug, per Banküberweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto zu bezahlen oder persönlich in bar. Dienstleistungsstart erfolgt erst nach Zahlungseingang.

2.9. Abschnitt ab Version 4 nicht mehr gültig

2.10.
Druck, Scan-Arbeiten und Akten-Vernichtung (Sicherheitsstufe P-6) werden nach Stundentarif verrechnet.

2.11.
DB-VA-RW behält sich vor, Änderungen in der Preisgestaltung vorzunehmen. 
Daher gilt der aktuelle Preis auf dem jeweiligen individuellen Angebot, welches dem Kunden per E-Mail zugeschickt wird. 

2.12.
Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden dem Kunden ausdrücklich in elektronischer Form per E-Mail oder WhatsApp übermittelt, 
und der Kunde erklärt sich damit einverstanden.

 

3. Dienstleistungen

3.1. Abschnitt ab Version 2 nicht mehr gültig
3.2. Abschnitt ab Version 2 nicht mehr gültig
3.3. Abschnitt ab Version 2 nicht mehr gültig
3.4. Abschnitt ab Version 2 nicht mehr gültig

3.5. 
Das aktuelle Dienstleistungs-Angebot ist jederzeit auf der Homepage: www.DB-VA-RW.at nachzulesen.

3.6. 
Weitere Dienstleistungen gerne auf Anfrage unter: office(at)DB-VA-RW.at

 

4. Leistungsumfang

Büroservice

4.1.
Die vereinbarten Aufgaben sind im individuellen Angebot / Dienstleistungsvertrag zu entnehmen, 
die vom Kunden und DB-VA-RW unterzeichnet werden.

4.2.
Innerhalb des erworbenen Stundenkontingents kann der Kunde eine unbegrenzte Anzahl von Arbeitsanfragen einreichen.

4.3.
DB-VA-RW stellt die Dienste einer Büro-Assistentin zur Verfügung, die... 

(a) nicht örtlich anwesend beim Kunden ist, jedoch digital arbeitet und digital mit dem Kunden in Verbindung steht.

(b) ihre Aufgaben auch über Remote Work erledigen kann. Falls PC-Aufgaben nur mit interner Software oder Datenbank des Kunden zu erledigen sind, kann DB-VA-RW sich über einen vereinbarten Zugang auf einen Kunden PC verbinden. Für eine sichere Übertragung der Daten wird von DB-VA-RW eine VPN aktiviert und verwendet. 

(c) zusätzlich auch analoge (persönliche) Einsätze beim Kunden durchführt. In diesem Fall wird eine Anfahrtspauschale berechnet. 
Dies soll nicht auschließlich erfolgen. 

Werbeagentur

4.4.
Die Leistungen der Werbeagentur umfassen insbesondere Design-, Kreativ-, Website- und Medienleistungen gemäß den veröffentlichen Leistungspaketen oder dem individuell übermittelten Angebot. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweils gebuchte Paket bzw. das schriftlich übermittelte Angebot. 

 

5. Leistungserbringung

5.1.
DB-VA-RW erbringt die Dienstleistungen auf selbstständiger Basis und geht in kein Arbeitsverhältnis beim Kunden ein. 
DB-VA-RW ist selbst verantwortlich für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten.

5.2.
DB-VA-RW ist nicht weisungsgebunden, entscheidet selbst über den Arbeitsort, über Arbeitszeiten und die Art der Durchführung und Gestaltung der Aufgaben zur Leistungserbringung. DB-VA-RW wird in unternehmerische Abläufe des Kunden nicht integriert. Auf unternehmerische Kunden Interessen wird jedoch Rücksicht genommen.

5.3.
Finanzbelege und andere Arbeitsaufträge können per Post, telefonisch, persönlich, per E-Mail, via Video-Call oder über einen anderen vereinbarten Kommunikationskanal übermittelt werden. 

5.4.
Falls bestimmte Arbeiten, die vom Kunden angefordert werden, den Zugang zu speziellen Programmen, Software oder Cloud-Lösungen von Drittanbietern erfordern, die DB-VA-RW nicht anbietet, liegt es in der Verantwortung des Kunden, diesen Zugang / die entsprechende Software bereitzustellen. Alle eventuell damit verbundenen Kosten für Drittanbieter sind vom Kunden selbst zu tragen und werden entweder direkt von ihm beglichen oder von DB-VA-RW in Rechnung gestellt (je nach Art und Bedarf). Die Beauftragung dieser Drittanbieter erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Kunden.

5.5.
DB-VA-RW ist berechtigt, Subunternehmer hinzuzuziehen und den Auftrag ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben. Diese werden von 
DB-VA-RW mit bestem Wissen und Gewissen ausgewählt und auch unter Verschwiegenheit und Datenschutz gestellt, wo es notwendig ist.  

5.6.
Gegenstand der Leistungserbringung ist die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Realisierung eines bestimmten Erfolgs. (zB. Umsatz, Reichweite, sonstige Kennzahlen)

5.7.
Eine rechtliche Beratung oder Überprüfung nimmt DB-VA-RW nicht vor. 
Dafür ist vom Kunden ein Rechtsanwalt, einen geprüfter Buchhalter oder Steuerberater einzuschalten. 

5.8.
Leistungen der Werbeagentur werden dem Kunden zur Durchsicht übermittelt. Mit Freigabe durch den Kunden gelten diese als abgenommen. 

 

6. Zustandekommen des Vertrages

6.1.
Interessenten setzen sich über jegliche Form der Kontaktaufnahme (Anruf, Kontaktformular, WhatsApp oder über einen anderen Social-Media-Kanal) unverbindlich in Verbindung, um eine erste Kommunikationsverbindung herzustellen. In der Anfrage werden in Kürze die anstehenden Aufgaben beschrieben und die Kontaktdaten ausgetauscht.

6.2.
Ein kostenloses Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Austausch weiterer Informationen und der Planung der nächsten Schritte.

6.3.
Nach dem Erstgespräch wird ein unverbindliches, individuelles Angebot zugesendet, in dem die besprochenen Arbeitsaufgaben und Konditionen enthalten sind. Alternativ kann die Beauftragung auch auf Basis der veröffentlichten Leistungspakete erfolgen.

6.4.
Das Angebot gilt als Dienstleistungsvertrag und ist 2 Wochen gültig. Mit der Rücksendung des unterschriebenen Angebots, 
kommt der Dienstleistungsvertrag zustande. Je nach Bedarf, wird weiters wird neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), 
eine Vertraulichkeitsvereinbarung und ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen. Damit ist die Zusammenarbeit vertraglich abgesichert.

6.5.
Alternativ kommt ein Vertrag auch durch schriftliche oder mündliche Beauftragung sowie durch Zahlung einer übermittelten Rechnung zustande, sofern der Kunde vorab auf die geltenden AGB hingewiesen wurde und diese einsehen konnte. Dies gilt insbesondere für Leistungen der Werbeagentur oder für Aufträge, bei denen keine gesonderte vertragliche Vereinbarung, Vertraulichkeitsvereinbarung oder Auftragsverarbeitungsvereinbarung erforderlich ist.
 
 

7. Widerrufsrecht für Endverbraucher (B2C)

7.1.
Der Begriff „Rücktrittsrecht“ ist gleichbedeutend mit dem Begriff „Widerrufsrecht“. 
In diesen AGB wird ausschließlich der Begriff „Widerrufsrecht“ verwendet. 

7.2.
Gewerbliche Kunden (B2B) können von diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen. 

7.3.
Widerrufsbelehrung: Endverbraucher (B2C) haben laut österreichischer Gesetzeslage gem. §11/1 FAGG das Recht, innerhalb von 14 Tagen, 
ab dem Tag der Rücksendung der unterschriebenen Verträge per Mail, ohne Kosten und ohne Angaben von Gründen vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten. 

7.4.
Der Widerruf hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen, mit folgenden Inhalten: 
Titel: Widerruf, Name und Anschrift des Endverbrauchers und dem Datum der Vertragsunterzeichnung. 
DB-VA-RW hat den Eingang des Widerrufs zu bestätigen.

7.5.
Das Widerrufsrecht wird bei digitalen Dienstleistungen und digitalen Produkten 
jedoch unter folgenden Bedingungen ausgesetzt (gem. § 18/1/Z 1 und Z 11 FAGG): 

(a) Das Widerrufsrecht bei digitalen Dienstleistungen entfällt, wenn DB-VA-RW nach ausdrücklicher Zustimmung des Endverbrauchers mit der Vertragserfüllung beginnt und der Endverbraucher zuvor bestätigt, dass er sich darüber im Klaren ist, dass auf das Widerrufsrecht durch die Vertragserfüllung verzichtet wird. Das wird im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Zuge der Beauftragung entsprechend mitgeteilt.

(b) Das Widerrufsrecht bei digitalen Produkten entfällt, wenn DB-VA-RW nach Zahlungseingang, bereits die gesamten digitale Inhalte per E-Mail oder Downloadlink zu Verfügung gestellt hat. 

7.6.
Wenn der Endverbraucher den Vertrag widerruft, bevor die Vertragserfüllung oder die Bereitstellung von Inhalten begonnen hat, werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Eingangsdatum des Widerrufs bei DB-VA-RW, auf das Endverbraucherbankkonto zurücküberwiesen.

 

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1.
Der Vertrag wird entweder auf einmaliger, befristeter oder unbefristeter Zeit abgeschlossen.

8.2.
Sofern im Vertrag eine feste Laufzeit vereinbart ist, gilt diese. 
Sofern im Vertrag eine unbestimmte Laufzeit vereinbart ist, 
kann der Vertrag von jeder der Parteien bis spätestens zum 15. eines Monats zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. 

8.3.
Im Falle von noch offenen Stundenpaketen, ist jedoch erst das Monatsende zur Kündigung möglich, wann die Stundenpakete Ihre Gültigkeit verlieren. (Siehe Pkt. 2.7). Nicht verbrauchte Stunden verfallen mit Ende dieser Zeit und werden nicht zurückerstattet. 

8.4.
DB-VA-RW kündigt Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden sind, wenn der Kunde innerhalb drei Jahren ab dem Zeitpunkt des letzten Arbeitsauftrags keine weiteren Arbeiten mehr in Auftrag gibt. 

8.5.
Erstrechnungen, die nicht bezahlt werden, führen zu einer Zahlungerinnerung und anschließend zu einer Mahnung. Bei Ausbleiben der Zahlung nach der Mahnung mit Fristsetzung wird der Vertrag storniert und etwaige Konditionen treten außer Kraft.

8.6. 
Bei Leistungen der Werbeagentur handelt es sich grundsätzlich um projektbezogene Einzelaufträge. Eine Kündigung während der laufenden Leistungserbringung ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Aufwände sind in diesem Fall vom Kunden zu bezahlen.

 

9. Termine und Fristen

9.1.
Die Festlegung der Abgabefristen erfolgt unter Berücksichtigung des erwarteten Arbeitsaufwands.

9.2.
Kundenangaben zu Fristen können nur eingehalten werden, wenn der Kunde rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Dokumente, Zugangsdaten und andere notwendige Arbeitsmittel bereitstellt. Falls diese Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, wird die Frist entsprechend verlängert.

9.3. Abschnitt ab Version 2 nicht mehr gültig.
9.4. Abschnitt ab Version 2 nicht mehr gültig.

9.5.
Die von DB-VA-RW genannten Fristen und Deadlines für Arbeitsaufträge gelten als nicht verbindlich, sofern sie nicht schriftlich von DB-VA-RW bestätigt wurden. Fristen können verlängert werden, wenn sich Arbeitsaufträge als unvorhersehbar umfangreicher erweisen oder wenn der Kunde den Arbeitsauftrag nachträglich erweitert. Bei einer möglichen Nichteinhaltung einer Frist wird der Kunde schnellstmöglich darüber informiert und eine neue Frist von DB-VA-RW vorgeschlagen. 

9.6.
Ein Arbeitsauftrag wird als erledigt betrachtet, sobald er dem Kunden per E-Mail oder auf dem zuvor vereinbarten Kommunikationsweg zur Verfügung gestellt wurde.

9.7.
Im Falle von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, schwerwiegenden und unverschuldeten Umständen, die die Erbringung der Dienstleistung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, hat DB-VA-RW das Recht, die Erfüllung der Dienstleistung für die Dauer der Beeinträchtigung auszusetzen. Die Gültigkeit der Stundenpakete wird dadurch verlängert (siehe Pkt. 2.7)

9.8.
Bei Leistungen der Werbeagentur beginnen vereinbarte Fristen und Zeitpläne erst, sobald alle für die Umsetzung erforderlichen Inhalte, Informationen und Freigaben vollständig vom Kunden bereitgestellt wurden.
 
 

10. Kundenbeteiligungspflicht

10.1.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, ausreichend Arbeitsaufträge an DB-VA-RW zu übermitteln, 
um das erworbene Stundenkontingent vollständig nutzen zu können.

10.2.
Der Kunde muss DB-VA-RW rechtzeitig alle notwendigen Informationen und Materialien zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Dies können Finanzbelege, Zugangsdaten zu Plattformen, Passwörter, allgemeine oder spezifische Handlungsanweisungen, Grafiken und Logos, Vorlagen für die Kommunikation oder andere vereinbarte Beistellungen des Kunden, sowie Freigaben und Korrekturen im Rahmen von Werbeagentur-Leistungen umfassen.

10.3.
Aufkommende Fragen sind zeitnah vom Kunden zu beantworten. 

10.4.
Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass elektronisch übermittelte Informationen und Dateien technisch einwandfrei funktionieren und frei von schädlicher Software und Viren sind. Jegliche Schäden, die aufgrund von fehlerhaften Daten, die vom Kunden übermittelt wurden, entstehen, müssen vollständig vom Kunden ersetzt oder beglichen werden.

10.5.
Kunden, die Kleinunternehmer sind und noch keine UID-Nummer besitzen, sind verpflichtet, uns diese mitzuteilen, sobald sie eine erhalten.

10.6.
Der Kunde stimmt zu, dass DB-VA-RW die erbrachte Dienstleistung unter Nennung des Namens, Logos und Website-Links (wenn vorhanden) des Kunden als Referenz verwenden darf.

 

11.  Urheberrechte/Nutzungsrechte

11.1.
Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche notwendigen Nutzungsrechte, einschließlich Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im erforderlichen Umfang für die Dienste von DB-VA-RW zur Verfügung stehen.

11.2.
Der Kunde versichert, dass er im Besitz der Urheberrechte für alle von ihm an DB-VA-RW übermittelten Arbeiten, Bilder und Dokumente ist.

11.3.
Der Kunde verpflichtet sich, DB-VA-RW von jeglicher Haftung oder Ansprüchen bezüglich Nutzungs- und Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den übermittelten Dateien, schadlos und klaglos zu halten.

11.4.
Die im Rahmen der Werbeagentur erstellten Werke (insbesondere Designs, Grafiken, Websites und sonstige kreative Leistungen) werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung zur Nutzung freigegeben. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei DB-VA-RW.

 

12. Zurverfügungstellung von Arbeitsergebnissen

12.1.
DB-VA-RW übermittelt die Arbeitsergebnisse elektronisch an den Kunden, entweder per E-Mail mit gegebenenfalls beigefügtem Anhang, 
durch Bereitstellung eines Download-Links, durch Speicherung in einer Projektmanagement-Software, sofern dies im Voraus mit dem Kunden vereinbart wurde oder persönlich.

12.2.
Die Nutzung anderer Übertragungsmethoden ist zu vereinbaren. Etwaige Portokosten gehen vollständig zu Lasten des Kunden und werden entweder direkt vom Kunden beglichen oder von DB-VA-RW in Rechnung gestellt.

12.3.
Analog eingegangene Finanzsbelege können auf Wunsch des Kunden digitalisiert/eingescannt werden. 
Diese werden dann im durchsuchbarem PDF/A Format bereitgestellt und indexiert. PDF/A ist ein Dateiformat, 
das speziell für die Langzeitarchivierung von elektronischen Dokumenten entwickelt wurde.

12.4.
Alle anderen Scan-Aufträge werden in dem Format zu Verfügung gestellt, die der Kunde in Auftrag gibt. 

12.5.
Analog eingegangene Scan-Dokumente können auf Wunsch des Kunden entweder wieder per Post retourniert oder vernichtet werden. Für die DSGVO konforme Vernichtung von personenbezogenen Daten in Papierform verwendet DB-VA-RW einen Aktenvernichter mit der Sicherheitsstufe P-6. Dabei werden Dokumente in Super Mikroschnitt zerkleinert. Das unterstützt die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung. 

12.6.
DB-VA-RW ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass elektronisch übermittelte Informationen und Dateien technisch einwandfrei funktionieren und frei von schädlicher Software und Viren sind.

12.7.
DB-VA-RW übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für eventuelle Schäden oder den Verlust von Daten, die während der elektronischen oder postalischen Übermittlung entstehen.

12.8.
Bei Leistungen der Werbeagentur erfolgt die Zurverfügungstellung der Arbeitsergebnisse in den jeweils vereinbarten bzw. üblichen Dateiformaten. Eine Herausgabe von offenen bzw. bearbeitbaren Originaldateien (z.B. Photoshop-, Illustrator- oder Projektdateien) ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Website-Projekten erfolgt die Übergabe durch Bereitstellung der Website im jeweiligen System bzw. durch Übermittlung der entsprechenden Zugangsdaten.

 

13. Maßnahmen bei Leistungsmängel

13.1.
Wenn der Kunde oder DB-VA-RW einen Mangel bzw. Fehler feststellt, sollte dies sofort der anderen Partei gemeldet werden.

13.2.
Für bereits abgeschlossene Arbeitsaufträge müssen Kunden Mängel per E-Mail gemeldet werden. 
Es dürfen keine Änderungen an den übermittelten Arbeitsergebnissen vorgenommen worden sein, wenn Mängel beanstandet werden.

13.3.
Bei Fehlern von geringem Ausmaß hat der Kunde DB-VA-RW zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist zu gewähren. 

13.4.
Bei groben Fehlern werden die Parteien in der Regel Verhandlungen und eine Ursachenanalyse führen, um die besten Lösungen für die Beseitigung dieser Mängel zu finden. Dies kann die Aufteilung von Kosten oder andere Vereinbarungen beinhalten.

13.5.
Bei kreativen Leistungen der Werbeagentur (insbesondere Design-, Grafik- und Websiteleistungen) stellen subjektive Geschmacksfragen keinen Mangel dar. Solche Änderungswünsche können im Rahmen der vereinbarten Korrekturrunden berücksichtigt werden. Maßgeblich ist die vereinbarte Leistung gemäß Angebot bzw. Leistungsbeschreibung.

 

14. Zeiterfassung

14.1.
DB-VA-RW führt transparente und nachvollziehbare Stundenaufzeichnungen, die jederzeit vom Kunden angefordert werden können. Spätestens nach Projekt-Beendigung wird die Zeiterfassung in der Endabrechnung ausgewiesen. Bei Werbeagentur-Leistungen erfolgt eine Zeiterfassung nur dann, wenn die Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wurde.

14.2.
DB-VA-RW rechnet Dienstleistungsarbeiten im 15-Minuten Takt ab. 

 

15. Verschwiegenheit und Geheimhaltung

15.1.
DB-VA-RW und der Kunde verpflichten sich dazu, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über Vertragsdetails Stillschweigen zu bewahren. 

15.2.
Auch alle weiteren Informationen über Geschäftszahlen, Log-In Daten, Geschäftsstrategien, Kundenlisten, usw. die mündlich, schriftlich oder auf elektronischen Weg vom Kunden an DB-VA-RW weitergegeben werden, werden als vertraulich angesehen. 

15.3.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für beide Parteien bestehen, 
außer es bestehen gesetzliche Pflichten zur Offenlegung. 

15.4. (ident mit Pkt.5.5) 
DB-VA-RW ist berechtigt, Subunternehmer hinzuzuziehen und den Auftrag ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben. 
Diese werden von DB-VA-RW mit bestem Wissen und Gewissen ausgewählt und auch unter Verschwiegenheit und Datenschutz gestellt, 
wo es notwendig ist. 

15.5. 
Vor Beginn der Zusammenarbeit zwischen DB-VA-RW und dem Kunden kann bei Bedarf eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung bildet zusammen mit dem Dienstleistungsvertrag, den AGBs und dem Auftragsverarbeitungsvertrag die vertraglichen Grundlagen der Zusammenarbeit.

15.6.
DB-VA-RW ist berechtigt, erstellte Arbeiten der Werbeagentur (insbesondere Designs, Websites und Grafiken) zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

 

16. Datenschutz

16.1.
Der Kunde willigt ein, dass personenbezogene Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, UID-Nummer und Zahlungsinformationen) sowie alle anderen für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten gespeichert und verarbeitet werden. 

16.2.
DB-VA-RW verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu beachten und sowohl technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. 

16.3.
Der Kunde willigt ein, von DB-VA-RW im Zusammenhang mit bestehenden Geschäftsbeziehungen per E-Mail kontaktiert zu werden.

16.4.
Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung kann der Betroffene DB-VA-RW kontaktieren, indem er eine E-Mail an: office(at)DB-VA-RW.at sendet. 
Die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenverarbeitung bleibt von einem Widerruf unberührt.

16.5.
Die Datenspeicherung erfolgt in der Regel nur für die Dauer, die für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist. Eine längere Aufbewahrung kann in Erwägung gezogen werden, wenn sie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder wenn gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, wie beispielsweise steuerliche Aufbewahrungsfristen (7 Jahre) oder Verjährungsfristen.

16.6. (ident mit Pkt.10.6) 
Der Kunde stimmt zu, dass DB-VA-RW die erbrachte Dienstleistung unter Nennung des Namens, Logos und Website-Links (wenn vorhanden) des Kunden als Referenz verwenden darf.

16.7.
Für Werbeagentur-Leistungen können projektbezogen Drittanbieter-Tools oder Plattformen eingesetzt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

 

17. Haftung & Streitschlichtung

17.1. 
DB-VA-RW ist nicht für Schäden verantwortlich, die aufgrund der Nutzung seiner Dienstleistungen entstehen, insbesondere dann nicht, wenn DB-VA-RW alle erforderlichen Hinweise gegeben hat oder der Schaden nicht leicht erkennbar war. Die einzige Ausnahme ist, wenn DB-VA-RW grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat, wobei der Kunde den Nachweis erbringen muss.

17.2.
Die Gesamthaftung für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhalten entstanden sind, ist auf den typischen Schaden beschränkt, jedoch maximal auf 100% der Gebühren, die der Kunde für die Dienstleistungen gezahlt hat. Eine Haftung auf entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. 

17.3.
DB-VA-RW bietet keine rechtliche Beratung oder Prüfung an. Es obliegt dem Kunden, einen Rechtsanwalt, einen geprüften Buchhalter oder Steuerberater zu konsultieren. DB-VA-RW ist im Rahmen des Gewerbes "Büroservice" nicht berechtigt, rechtliche Dienstleistungen und typische Buchhaltungstätigkeiten zu erledigen oder den Kunden vor Behörden zu vertreten.

17.4.
DB-VA-RW bemüht sich, seine Dienstleistungen kontinuierlich verfügbar zu halten, übernimmt jedoch keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit, wenn Zeitkapazitäten ausgebucht sind. 

17.5.
Es gibt keine Ansprüche aufgrund von unvorhersehbaren Umständen. Im Falle einer höheren Gewalt (Naturkatastrophen, politische Ereignisse, Pandemien, usw.) haftet jede Partei selbst für die entstandenen Schäden.

17.6. 
DB-VA-RW übernimmt keine Verantwortung für die Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden, Kosten für die Veröffentlichung von Urteilen oder mögliche Schadenersatzansprüche oder andere Ansprüche Dritter. Der Kunde stellt DB-VA-RW in Bezug auf diese Angelegenheiten von jeglicher Haftung frei.

17.7. (ident mit Pkt.12.7) 
DB-VA-RW übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für eventuelle Schäden oder den Verlust von Daten, die während der elektronischen oder postalischen Übermittlung entstehen.

17.8.
Nach geltendem Recht ist DB-VA-RW verpflichtet, Kunden auf die Existenz der alternativen Streitbeilegungs-Schlichtungsstellen hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss: 

- Schlichtung für Verbrauchergeschäfte: www.verbraucherschlichtung.or.at 

DB-VA-RW weist darauf hin, dass er grundsätzlich bereit ist, sich an Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der alternativen Streitbeilegungs-Plattformen zu beteiligen, falls interne Konflikt-Verhandlungen zwischen DB-VA-RW und dem Kunden innerhalb drei Monaten nicht zum Erfolg geführt haben. 

 

18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Erfüllungsort

18.1.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen DB-VA-RW und ihren Kunden gelten ausschließlich die Gesetze der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen des Landes, in dem der (Endverbraucher) Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anwendbar sind.

18.2.
Diese AGB gelten im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB), des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), des E-Commerce-Gesetzes (ECG), des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). 

18.3.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für unternehmerischen Kunden der Sitz von DB-VA-RW, für Endverbraucher Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 

18.4.
Wenn im jeweiligen Vertrag bzw. Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt der Geschäftssitz von DB-VA-RW als Erfüllungsort.
 

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